Informationen rund um den Verein

Vorstand

Der Vorstand des PSCC wird von der Mitgliederversammlung für eine Dauer von zwei Jahren gewählt.

Unser aktueller Vorstand wurde von der Mitgliederversammlung am 21. Februar 2020 gewählt. Reguläre Neuwahlen finden wieder 2022 statt.

Aktuelle Zusammensetzung

  • 1. Vorsitzender: Dr. Herbert Bruckmayer
  • 2. Vorsitzender: Michael Kaiser
  • Schatzmeister: Matthias Braun
  • Beisitzer: Wolfgang Heise, Rudolf Linner, Ernst-Moritz Kassel, Carina Garnreiter

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind gemäß unserer Satzung der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister. Sie sind im Außenverhältnis jeweils alleinvertretungsbefugt.

Gebührenordnung

  Jahresbeitrag Aufnahmegebühr
Erwachsene 80,-- EUR 15,-- EUR
Kinder und Jugendliche (0 – 17 Jahre)1 40,-- EUR 0,-- EUR
Familien (bei gleichem Wohnsitz)2 100,-- EUR 30,-- EUR
Ehrenmitglieder3 0,-- EUR 0,-- EUR

1 Jugendliche, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden automatisch als erwachsene Mitglieder weitergeführt.
2 Sollte die Voraussetzung für die Familienmitgliedschaft  entfallen, ist dies dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Die betroffenen Mitglieder werden je nach Alter als "Erwachsene" bzw. "Kinder und Jugendliche" weitergeführt.
3 Die Ehrenmitgliedschaft wird gemäß § 3 (4) unserer Satzung verliehen.

Alle Mitglieder sind zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren verpflichtet. Mitgliedsbeiträge werden jeweils zum 1. Februar eines Jahres eingezogen. Fällt das Datum nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag. Weitere Einzelheiten sind in unserer Satzung geregelt.

Die aktuelle Gebührenordnung wurde im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 19.02.2016 beschlossen.

Anträge auf Mitgliedschaft

Dokumente und Formulare zum Download

Aufnahmeantrag Mitgliedschaft
Zusatzantrag Familienmitgliedschaft
SEPA-Lastschriftmandat
Satzung PSCC